Bestattungsarten

Bei der Wahl der Bestattungsart sollten Sie als Angehörige in erster Linie den Willen der verstorbenen Person berücksichtigen. Ist Ihnen dieser nicht bekannt, entscheiden Sie als Angehörige. Bitte lassen Sie in Ihre Entscheidungen die religiöse und persönliche Überzeugung des Verstorbenen und seine Lebenseinstellung mit einfließen.

Grundsätzlich wird zwischen der Erd- und Feuerbestattung unterschieden.
Die Feuerbestattung ist die Grundlage für weitere vielfältige Beisetzungsmöglichkeiten.

Die Erdbestattung

Sie ist die traditionelle Bestattungsart

Die klassische Erdbe­­­­stat­tung mit einem Sarg war lange Zeit die bedeu­tends­te Bestat­tungs­­­­­­­­­art in unserem Kultur­­­­­kreis und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungsform her. Sie beinhaltet durch ihre Rituale wichtige Botschaf­ten für die Hinter­b­­­­lie­­­­­be­­­­­nen, die sich positiv auf die Trauer­­­­­be­wäl­ti­­­­­gung auswirken können.

Bei einer Erdbestattung mit Sarg findet im Voraus eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle statt. Man geht im Anschluss daran hinter dem Sarg her zum offenen Grab. Dort wird der Sarg dann beigesetzt.

Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Dort ist auch die vorgeschriebene Ruhezeit geregelt, die in unserem Gebiet zwischen 20 und 35 Jahren liegt.
Für Erdbestattungen stehen auf allen Friedhöfen unterschiedliche Grabarten zur Verfügung und eine persönliche Gestaltung der Trauerfeier mit individuellen Elementen ist möglich.

Jede Gemeinde hat für ihre Friedhöfe eine eigene Satzung und Gebührenordnung. Die Gebühren für ein Grab können daher sehr unterschiedlich sein.

Auch die im Anschluss dargestellten Grabarten sind nicht auf allen Friedhöfen gegeben.

Man unterscheidet hauptsächlich zwei verschiedene Grabarten: das Wahlgrab und das Reihengrab. Jedoch gewinnt auch das anonyme Grab zunehmend an Bedeutung.

Folgende Kriterien sollten Sie bei der Wahl einer Grabart bedenken:

  • Wunsch des Verstorbenen
  • Kosten des Grabes
  • Intensität der Grabpflege
  • Nutzungsdauer bzw. Verlängerungsmöglichkeit des Nutzungsrechts
  • Auswahlmöglichkeit und die damit verbundene Lage des Grabes
  • Persönlich, teilanonym oder anonym
  • Größe des Grabes und die damit verbundene Möglichkeit weiterer Bestattungen auf dem Grab, z.B. des Ehepartners

Die Feuerbestattung

Sie eröffnet viele Möglichkeiten der anschließenden Beisetzung

In vielen Kulturen ist die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen bekannt und wird praktiziert. Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt, weil ein Verbrennen des Körpers mit der leiblichen Auferstehung am Jüngsten Tag als nicht vereinbar galt.

Die Feuer­­­be­­­stat­tung, auch Einäsche­rung oder Krema­tion genannt, wird erst seit 1963 von den beiden großen christ­­li­chen Kirchen offiziell akzeptiert. Heute empfiehlt die katholische Kirche die Erdbestattung, verbietet Katholiken jedoch die Feuerbestattung nicht. In der evangelischen Kirche setzte sich eine tolerierende, aber nicht fördernde Haltung gegenüber der Einäscherung durch.

Die Zunahme der Feuerbestattungen hat ihren Grund einerseits in ästhetischen und hygienischen Überlegungen, wonach manche die Verbrennung als sauberer betrachten, etwa im Falle, dass der Verstorbene eine ansteckende Krankheit hatte. Andererseits spielen geringere Grabkosten und Pflegemaßnahmen für ein Urnengrab eine Rolle. Zu bedenken ist aber, dass für die Kremierung ebenfalls Gebühren anfallen.
Bei der Feuer­­­be­­­stat­tung wird der in einen Sarg gebet­te­te Verstor­­­bene im Krema­to­ri­um einge­ä­­schert. In Deutschland besteht eine Sargpflicht. Eine Aschekapsel nimmt die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung.

Die Beisetzung erfolgt dann in einer von Ihnen als  Angehörigen ausgewählten Schmuckurne und unterliegt in Deutschland nach wie vor dem Friedhofszwang.

Der Friedhofszwang legt fest, dass verstorbene Personen auf einem dafür vorgesehenen, öffentlichen Ort bestattet werden müssen.

Für eine Feuerbestattung muss die Willenserklärung eines nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Zusätzlich ist eine zweite Leichenschau vor der Kremation durch einen amtlich beauftragten Arzt vor Ort erforderlich (Quelle: Feuerbestattung - Krematorium Celle).

Die Feuerbestattung eröffnet viele Möglichkeiten der anschließenden Beisetzung, ob nun als traditionelle Erdbestattung, in der See, an den Wurzeln eines Baumes oder in einem Kolumbarium.

Eine Trauerfeier kann einerseits vor der Einäscherung mit dem Sarg in der Kapelle stattfinden. Hierbei können die Hinterbliebenen mit der Trauergemeinde gemeinsam Abschied nehmen. Die Beisetzung der Urne erfolgt dann später meistens im engeren Kreis der Familie.

Andererseits kann eine Trauerfeier auch nach der Kremierung mit der Urne in der Kapelle im Beisein der Trauergemeinde oder nur im engsten Familienkreis stattfinden. Die Beisetzung erfolgt dann gleich im Anschluss Quelle: Krematorium Celle www.fbcelle.de).

Möglichkeiten eine Urne beizusetzen

(Erdbestattung, Seebestattung, Baumbestattung, Kolumbarium)


Weitere Beisetzungsmöglichkeiten
oder Alternativen, wie beispielsweise das Ausstreuen der Asche aus einem Heißluftballon, die Beisetzung auf einer Almwiese, eine Flussbeisetzung oder die Diamantbestattung, setzen die Überführung des Leichnams oder der Asche des Verstorbenen ins nahe Ausland voraus.

In Deutschland sind diese Alternativen wegen des Friedhofszwanges nicht erlaubt.

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